Die Stiftung Friedrich Wilhelm und Monika Kertz wurde 1996 als Körper­­schaft gegründet und verfolgt aus­schließlich und un­mittel­bar mild­tätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuer­begünstigte Zwecke“ des § 53 der Abgaben­ordnung. Ihre Tätig­keit ist darauf ausgerichtet, Personen, die infolge ihres körper­lichen, geistigen oder see­lischen Zustandes auf die Hilfe anderer ange­wiesen sind, zu unter­stützen. Bei uns steht immer die Nach­haltigkeit unserer Unter­stützungen im Vorder­grund.

Unsere Unterstützungsleistungen für Hilfsbedürftige werden über Einkünfte aus der Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien bereitgestellt.

Die Mittel­verwen­dungen der Stiftung / Engagement

Unsere Stiftung wendet sich an hilfsbedürftige Personen. Sie möchte ihnen eine aktive und beschwerdefreiere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Nach dem ersten Kontakt zu einer Einzel­person oder Einrich­tung wird anhand der individuellen Bedürf­tig­keit gemein­sam nach einer passgenauen Unter­stützung gesucht. Diese wird meistens durch gezielte Über­­nahme von Kosten (z. B. Seh­­hilfen, Roll­­stühle, Therapie­stunden) erreicht.

Einrich­tungen und Werk­stätten für hilfs­bedürf­tige Perso­nen erhal­ten in der Regel finan­zielle Unterstützungen, die sie selbständig für mildtätige Zwecke einsetzen.