Die Stiftung Friedrich Wilhelm und Monika Kertz wurde 1996 als Körperschaft gegründet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ des § 53 der Abgabenordnung. Ihre Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, zu unterstützen. Bei uns steht immer die Nachhaltigkeit unserer Unterstützungen im Vordergrund.
Unsere Unterstützungsleistungen für Hilfsbedürftige werden über Einkünfte aus der Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien bereitgestellt.
Die Mittelverwendungen der Stiftung / Engagement
Unsere Stiftung wendet sich an hilfsbedürftige Personen. Sie möchte ihnen eine aktive und beschwerdefreiere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Nach dem ersten Kontakt zu einer Einzelperson oder Einrichtung wird anhand der individuellen Bedürftigkeit gemeinsam nach einer passgenauen Unterstützung gesucht. Diese wird meistens durch gezielte Übernahme von Kosten (z. B. Sehhilfen, Rollstühle, Therapiestunden) erreicht.
Einrichtungen und Werkstätten für hilfsbedürftige Personen erhalten in der Regel finanzielle Unterstützungen, die sie selbständig für mildtätige Zwecke einsetzen.